Der echte Hausschwamm ist der gefährlichste und am schwierigsten zu bekämpfende Pilz in Gebäuden. Er ist in der Lage bereits Holz mit einer Holzfeuchtigkeit im Fasersättigungsbereich stark anzugreifen und durch den Transport von Wasser trockenes Holz für den weiteren Befall zu befeuchten. Er durchwächst Mauerwerk sowie andere anorgansiche Materialien und befällt daran angrenzende Holzbauteile.
Bekämpfender Holzschutz zur Erhaltung befallener Holzkonstruktionen
Arten von Schadorganismen und Einfluss-
faktoren für die Schädigung von Holzkonstruktion
Holzkonstruktionen können durch holzzerstörende Pilze in der Regel als Folge von dauerhaft zu hoher Feuchtigkeit oder durch holzzerstörende Insekten geschädigt werden. Auch hierfür wirkt eine hohe Holzfeuchtigkeit neben anderen Einflussfaktoren begünstigend.
Ob durch Fehler bei der Konzipierung von Holzkonstruktionen oder deren Nutzung: Eine Schädigung durch Pilz- oder Insektenbefall führt oft sehr schnell zu einer Einschränkung der statischen Funktion von tragenden Bauteilen. Bekämpfende Holzschutzmittel von Remmers bieten hierfür bereits seit Jahrzehnten eine sichere Abhilfe – natürlich nur in den Händen sachkundiger Handwerker.
Schädigung durch Holzschadinsekten
Ein Befall von Holzkonstruktionen mit holzzerstörenden Insekten kann schwere Schäden an den betroffenen Strukturen verursachen. Die Konsequenzen reichen von Schäden an der äußeren Holzschicht bis hin zu massiven Strukturveränderungen, die zu Unfällen führen können. In schwerwiegenden Fällen kann es sogar notwendig sein, Bestandteile der Holzkonstruktion vollständig zu ersetzen. Ferner können der Fortschritt des Befalls und die Verschlechterung der Struktur beobachtet werden, was zu erheblichen Kosten für Reparatur und Ersatz führen kann.
Hausbock, Splintholz- und Nagekäfer
Ausmaß des Befalls ermitteln
Wird lebender Befall durch Trockenholzinsekten wie Hausbock (Hylotrupes bajulus), Nagekäfer (Anobiidae) oder Splintholzkäfer (Lyctidae) festgestellt, so ist zunächst das Ausmaß des Befalls festzustellen. Dazu sind alle Konstruktionshölzer an den zugänglichen Kanten im Splintholzbereich durch Anritzen, Anbeilen oder Anbohren in angemessener Häufigkeit auf Befallsintensität und -ausmaß zu prüfen. Holzwerkstoffe sind nur auf vorhandene Ausfluglöcher zu untersuchen. Vorhandene Bekleidungen oder Dielungen sind gegebenenfalls aufzunehmen. In schwer zugänglichen Bereichen, z. B. in ausgebauten Dachböden, ist evtl. das Dach zu öffnen. Bei historisch wertvollen Konstruktionsteilen sollte ein Anbeilen möglichst unterbleiben, um die Ästhetik der Konstruktion zu bewahren.
Insektenarten
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Hausbockkäfer
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Brauner Splintholzkäfer
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Gewöhnlicher Nagekäfer
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Gescheckter Nagekäfer
Abbeilung bis auf die intakten Bereiche und Prüfung der Statik
Alle zu behandelnden Hölzer sind anschließend von Borke und Bast zu befreien. Weiterhin müssen die vermulmten Teile der Konstruktion bis auf die weiter innenliegenden Fraßgänge entfernt und die freigelegten Fraßgänge ausgebürstet werden. Der verbleibende Querschnitt ist nun auf seine Resttragfähigkeit zu überprüfen. Entspricht die Konstruktion nicht mehr den statischen Anforderungen, so sind Verstärkungsmaßnahmen mit vorbeugend geschützten Hölzern vorzunehmen. Erforderlichenfalls ist ein Tragwerksplaner hinzuzuziehen.
Auswahl und Anwendung des Holzschutzmittels
Die so freigelegten Holzoberflächen können nun im Streich- oder Spritz/Sprühverfahren behandelt werden. Hierbei ist die erforderliche Einbringmenge bei dem lösemittelbasierten Anti-Insekt* in mindestens zwei Arbeitsgängen, bei dem Mittel Adolit Holzwurmfrei* auf Salzbasis in drei Arbeitsgängen aufzubringen. Die erforderliche Einbringmenge beträgt für Bekämpfungsmittel 300 – 350 ml/m
2.
Die Wirksamkeit der bekämpfenden Holzschutzmittel wird durch die eingesetzten Wirkstoffe bestimmt. Es kommen Mittel mit schneller oder langsamer Wirksamkeit zur Anwendung. Bei Mitteln mit langsamer Wirksamkeit ist es nicht auszuschließen, dass ein lebender Restbefall (insbesondere bei Nagekäferbefall) noch nach bis zu 5 Jahren vorhanden sein kann. An historisch wertvollen Konstruktionsteilen und im schwer zugänglichen Bereich, in denen ein Entfernen der vermulmten Teile bzw. eine allseitige Behandlung mit dem Schutzmittel nicht möglich ist, muss zusätzlich eine Bohrlochtränkung oder eine Bohrlochdrucktränkung vorgenommen werden. Letztere ist vor allem bei Arbeiten „über Kopf“ vorteilhaft einzusetzen. Einzelheiten zu diesem Sonderverfahren sind den technischen Merkblättern der jeweiligen Produkte zu entnehmen.
*Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
*Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Schädigung durch Pilze
Holzkonstruktionen, die von holzzerstörenden Pilzen befallen sind, sind oftmals zerstört oder irreparabel beschädigt. Die Konsequenzen eines solchen Befalls hängen von der Art des befallenen Materials ab. Holzkonstruktionen können schwachen und sich aufgrund der Zerstörung verformen. Blattläuse, die in den Pilz eindringen, können in der Struktur stecken bleiben oder in andere Gebiete weitergegeben werden. Weiterhin kann es zu einer direkten Beeinträchtigung des Aussehens des Baus kommen. Wenn das Material stark zerstört ist, kann sich das Gebäude aufgrund des entstandenen feuchten Klimas schädlicher Entitäten anschließen und es kann unhygienisch werden.
Veschiedene Arten von Pilzen
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Brauner Kellerschwamm
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Blättlinge
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Ausgebreiteter Hausporling
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Moderfäulepilze
Der Echte Hausschwamm
Der Echte Hausschwamm ist der gefährlichste und am schwierigsten zu bekämpfende Pilz in Gebäuden. Er ist in der Lage bereits Holz mit einer Holzfeuchtigkeit im Fasersättigungsbereich stark anzugreifen und durch den Transport von Wasser trockenes Holz für den weiteren Befall zu befeuchten. Er durchwächst Mauerwerk sowie andere anorgansiche Materialien und befällt daran angrenzende Holzbauteile.
Bekämpfung des Hausschwamms
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Ursachenbeseitigung
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Behandlung des Holzes
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Befall am Mauerwerk
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Oberflächenbehandlung
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Applikation des Schwammsperrmittels
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Bohrlochbehandlung
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Bohrlochdrucktränkung
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Nacharbeiten
Allgemeine Verarbeitungs-hinweise:
Bekämpfung von sonstigen Pilzen
Schadensumfang feststellen
Durch einen qualifizierten Sachverständigen muss eine Untersuchung zur Schadensart, Schadensumfang und der damit einhergehenden Notwendigkeit eine Bekämpfungsmaßnahme erfolgen.
Pilze und Schadstellen entfernen
Myzel, Fruchtkörper und stark geschädigte Hölzer entfernen, dabei den in der Normgenannten Sicherheitsabstand einhalten; danach muss das Holz mindestens 30 cm über den sichtbaren Befall hinaus ausgebaut werden. Bei gering geschädigten Hölzern, deren Tragfähigkeit nicht unzulässig beeinträchtigt wurde, ist es ausreichend nur die geschädigten Bereiche bis auf das gesunde Holz zu entfernen.
Pilze und Schadstellen entfernen
Myzel, Fruchtkörper und stark geschädigte Hölzer entfernen, dabei den in der Normgenannten Sicherheitsabstand einhalten; danach muss das Holz mindestens 30 cm über den sichtbaren Befall hinaus ausgebaut werden. Bei gering geschädigten Hölzern, deren Tragfähigkeit nicht unzulässig beeinträchtigt wurde, ist es ausreichend nur die geschädigten Bereiche bis auf das gesunde Holz zu entfernen.
Holzbauteile ersetzen
Neu einzubauende Hölzer sind entsprechend der vorliegenden Gebrauchsklasse gemäß DIN 68 800 zu imprägnieren. Die im Bauwerk verbleibenden Teile ggf. mit Adolit Holzbau B* behandeln.
Zukünftigem Befall vorbeugen
Durch geeignete Maßnahmen (z. B. trockenlegen des Mauerwerks, reparieren vondefekten Wasserrohren, etc.) eine erneute Durchfeuchtung des Holzes ausschließen.
* Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen
Durch einen qualifizierten Sachverständigen muss eine Untersuchung zur Schadensart, Schadensumfang und der damit einhergehenden Notwendigkeit eine Bekämpfungsmaßnahme erfolgen.
Pilze und Schadstellen entfernen
Myzel, Fruchtkörper und stark geschädigte Hölzer entfernen, dabei den in der Normgenannten Sicherheitsabstand einhalten; danach muss das Holz mindestens 30 cm über den sichtbaren Befall hinaus ausgebaut werden. Bei gering geschädigten Hölzern, deren Tragfähigkeit nicht unzulässig beeinträchtigt wurde, ist es ausreichend nur die geschädigten Bereiche bis auf das gesunde Holz zu entfernen.
Pilze und Schadstellen entfernen
Myzel, Fruchtkörper und stark geschädigte Hölzer entfernen, dabei den in der Normgenannten Sicherheitsabstand einhalten; danach muss das Holz mindestens 30 cm über den sichtbaren Befall hinaus ausgebaut werden. Bei gering geschädigten Hölzern, deren Tragfähigkeit nicht unzulässig beeinträchtigt wurde, ist es ausreichend nur die geschädigten Bereiche bis auf das gesunde Holz zu entfernen.
Holzbauteile ersetzen
Neu einzubauende Hölzer sind entsprechend der vorliegenden Gebrauchsklasse gemäß DIN 68 800 zu imprägnieren. Die im Bauwerk verbleibenden Teile ggf. mit Adolit Holzbau B* behandeln.
Zukünftigem Befall vorbeugen
Durch geeignete Maßnahmen (z. B. trockenlegen des Mauerwerks, reparieren vondefekten Wasserrohren, etc.) eine erneute Durchfeuchtung des Holzes ausschließen.
* Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen
Bekämpfende Holzschutzmittel für sachkundige Fachleute aus Zimmereien, Holz- & Bautenschutzbetrieben
Bekämpfender Holzschutz gehört unbedingt in sachkundige Hände!
Gemäß DIN 68.800 Teil 4 ist die Bekämpfung eines Pilzbefalls oder eines Befalls mit holzzerstörenden Insekten vorgeschrieben, wenn tragende Bauteile betroffen sind. In anderen Fällen ist eine sorgfältige Prüfung der Notwendigkeit vorzunehmen. Voraussetzung für Bekämpfungsmaßnahmen (chemisch oder auch alternativ, z.B. durch Heißluftbehandlung ist die eindeutige Feststellung der Art der Schadorganismen und des Befallsumfanges durch dafür qualifizierte Fachleute oder Sachverständige. Bei Schäden an tragenden Holzbauteilen ist ein Ingenieur/ Statiker hinzu zu ziehen, um die Tragfähigkeit und Standsicherheit zu prüfen.
Vor der Bekämpfung ist genau abzuwägen, welche Maßnahmen dem Bauherrn empfohlen werden können. Es sind außer einem gesamten Austausch der befallenen Holzbauteile, eine chemische Bekämpfung, sowie das Heißluftverfahren oder auch mehrere Verfahren und auch Sonderverfahren nebeneinander möglich.
Gemäß DIN 68.800 Teil 4 ist die Bekämpfung eines Pilzbefalls oder eines Befalls mit holzzerstörenden Insekten vorgeschrieben, wenn tragende Bauteile betroffen sind. In anderen Fällen ist eine sorgfältige Prüfung der Notwendigkeit vorzunehmen. Voraussetzung für Bekämpfungsmaßnahmen (chemisch oder auch alternativ, z.B. durch Heißluftbehandlung ist die eindeutige Feststellung der Art der Schadorganismen und des Befallsumfanges durch dafür qualifizierte Fachleute oder Sachverständige. Bei Schäden an tragenden Holzbauteilen ist ein Ingenieur/ Statiker hinzu zu ziehen, um die Tragfähigkeit und Standsicherheit zu prüfen.
Vor der Bekämpfung ist genau abzuwägen, welche Maßnahmen dem Bauherrn empfohlen werden können. Es sind außer einem gesamten Austausch der befallenen Holzbauteile, eine chemische Bekämpfung, sowie das Heißluftverfahren oder auch mehrere Verfahren und auch Sonderverfahren nebeneinander möglich.
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Produkte für sachkundige Fachleute aus den Bereichen Zimmereien, Holz- & Bautenschutzbetrieben
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Für den Fachhandel -im begrenzten Umfang auch Abgabe an Endverbraucher